Herzlich willkommen bei

Kanzlei Lehnhoff & Finger
Notar | Rechtsanwälte | Fachanwälte

„Es ist sinnlos zu sagen: wir tun unser Bestes. Es muss gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.“

Winston Churchill

Nach dieser Devise handeln auch wir – in Ihrem Interesse. Wir setzen unsere Kompetenz und Erfahrung nicht nur dazu ein, das Bestmögliche zu erreichen, sondern wir treten an, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Die Kanzlei Lehnhoff und Finger im Duisburger Wasserviertel bietet Ihnen seit 1958 verständliche Beratung in allen anwaltlichen und notariellen Fragen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine email, wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da.

Türschild
Dörte und Jochen Lehnhoff

Die vor 50 Jahren von Rechtsanwalt und Notar a.D, Richard Reiners gegründete Kanzlei befindet sich im Wasserviertel Duisburgs. Nah am idyllischen Innenhafen gelegen aber auch in unmittelbarer Gerichtsnähe. Rechtanwalt Reiners, ab 1962 gemeinsam mit Rechtsanwalt und Notar a.D. Rudolf Janssen spezialisierten sich in den Gründungsjahren der Kanzlei auf verkehrsrechtliche und zunehmend auch auf familienrechtliche Mandate.

Mit Aufnahme von Rechtsanwalt und Notar a.D Jochen Lehnhoff in die Sozietät im Jahre 1970 erhielt die Kanzlei ihre zusätzliche und bis heute maßgebliche Ausrichtung auf die Fachgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht. Beibehalten wurden die Dezernate Verkehrsrecht und Familienrecht, die inzwischen von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Dörte Lehnhoff betreut werden. Sie ist zusätzlich in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Mietrecht und Sozialrecht tätig. Dörte Lehnhoff ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Jochen Lehnhoff ist Fachanwalt für Erbrecht und zusätzlich im Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht inkl. der steuerrechtlichen Aspekte tätig.

Darüber hinaus ist er Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Der Anwalt und Notar a.D ist als Mitglied des Vorprüfungsausschusses der Anwaltskammer Düsseldorf für die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung als Fachanwalt für Erbrecht zuständig und war der erste Fachanwalt für Erbrecht in Duisburg.

Die Kanzlei ist Mitglied der ADVOUNION, einer überörtlichen Gemeinschaft deutscher und europäischer Anwaltskanzleien.